Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)
1. Anwendung
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Uwe Berghammer, handelnd unter „Der Naturbaustoffladen“ (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer im Ladengeschäft (stationärer Handel) angebotenen Waren abschließt.
b) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
c) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
d) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Angebote
a) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Schriftliche und mündliche Angebote werden ebenfalls als ‚Angebot’ bezeichnet. Auch speziell ausgearbeitete Angebote sind freibleibend. Alle Angebote sind daher unverbindlich und als Grundlage für Bestellungen des Kunden gedacht. Aus diesem Grunde sind Anlagen hierzu, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben oder Berechnungen ebenfalls unverbindlich. Angebote enthalten keine Zusicherungen i.S. des Gewährleistungsrechts.
b) Verträge kommen ausschließlich durch unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen oder kaufmännische Bestätigungsschreiben zustande.
c) Die Darstellung der Produkte in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Anregung zur Bestellung dar. Beschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers sind keine Zusicherung oder Garantie. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.
3. Lieferumfang
a) Bei Lieferung von Mengenwaren sind Mehr- oder Mindermengen von max. 10% zulässig.
b) Teillieferungen sind, wenn kein Aufpreis für den Kunden entsteht, ohne weitere Absprache zulässig. Teillieferungen können vom Verkäufer sofort bei Lieferung in Rechnung gestellt werden.
c) Ist ein bestelltes Produkt bei Bestellung nicht mehr erhältlich so wird dies dem Kunden im Rahmen des Auftragsbestätigungsprozesses mitgeteilt.
d) Ist ein bestelltes Produkt zum Zeitpunkt der Versendung nicht mehr lieferbar, wird der Besteller spätestens zum vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung, prinzipiell aber so schnell wie möglich darüber informiert.
d) Bestellte und nicht lieferbare Ware wird prinzipiell nicht berechnet.
4. Lieferfristen
a) Angaben über Lieferfristen oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn die Verbindlichkeit ausdrücklich zugesichert wird.
b) Wird die Liefermöglichkeit behindert durch bei Vertragsabschluß nicht vorhergesehene Umstände, wie zum Beispiel Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung oder Lieferverzögerungen bei Vorlieferanten, kann der Verkäufer nach seiner Wahl die Lieferfrist entsprechend hinausschieben oder vom Vertrag zurücktreten.
c) Ist eine Lieferverzögerung vom Verkäufer zu vertreten, kann binnen einer Nachfrist von 2 Wochen die Lieferung/Leistung erbracht werden, wobei die Frist mit Zugang der Fristsetzung beginnt.
d) Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Verkäufer beim Eintritt einer dieser Ereignisse bereits in Lieferverzug befindet. Überschreiten die Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
e) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Kunden über. In diesem Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Kosten der Lagerhaltung beim Verkäufer oder bei Dritten trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes gegen den Kunden bleibt unberührt.
f) Mit Lieferung der Ware oder Erbringung einer Dienstleistung hat der Verkäufer seine Leistungspflicht erfüllt und das Risiko geht auf den Kunden über.
5. Verpackung und Versand
a) Verpackung wird, sofern nicht anders vereinbart; billigst berechnet und nicht zurückgenommen.
b) Bei Kartonagen verwenden wir aus ökologischen Gründen auch Altverpackungen sowie gebrauchtes Verpackungsmaterial.
c) Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand auf nach dem Ermessen des Verkäufers günstigsten Transportweg auf Rechnung und für Gefahr des Bestellers. Eine Haftung des Verkäufers für Verluste oder Beschädigungen auf dem Transportweg ist ausgeschlossen. Ist frachtfreier Versand vereinbart, erfolgt gleichfalls der Versand auf Gefahr des Bestellers unter Ausschluss jeder Haftung des Verkäufers für Schäden auf dem Transportweg.
d) Transportverpackungen, hierzu zählen Werkspaletten, gelten als Verpackung und werden kostenlos mitgeliefert. Für die Entsorgung ist der Kunde zuständig.
e) Pfandpaletten, insbesondere EUR-Paletten werden zunächst kostenpflichtig gegen Pfand geliefert und werden in den Auftragsunterlagen separat aufgeführt. Diese können bei Anlieferung in gleicher Anzahl getauscht werden. Eine spätere Rückgabe kann mit Gebühren verbunden sein. Bei Nachlieferungen innerhalb von 6 Monaten ist der Tausch von Paletten bei der nächsten Bestellung anzukündigen; der Tausch muss beim Spediteur beauftragt werden. Die zu tauschenden Paletten sind am Abholort zu stapeln, vorzulagern und in einwandfreiem Zustand an den Spediteur zu übergeben. Fremd- oder Schrottpaletten werden nicht entgegengenommen bzw. gutgeschrieben. Als defekte Paletten gelten Paletten in schlechtem Allgemeinzustand mit fehlender Tragfähigkeit, mit starken Verunreinigungen, defekten oder fehlenden Brettern, gebrochenen oder fehlendem Kantholz, fehlendem oder gebrochenen Querholz, fehlerhaft oder provisorischer Reparatur sowie fehlendem Palettenstempel (EUR).
6. Preise und Zahlungen
a) Preise gelten ab Lieferwerk ausschließlich Verpackung, sind brutto, also inklusive der in Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufträge werden zum jeweils am Tage der Lieferungs- bzw. Leistungserbringung gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuersatz abgerechnet.
b) Die im Zahlungsbetrag enthaltene Mehrwertsteuer und der entsprechende Nettobetrag werden gesondert ausgewiesen.
c) Generelle Preis- und Konditionsänderungen behalten wir uns prinzipiell und zu jedem Zeitpunkt vor. Alle Angebote vom Verkäufer sind, wie in 2.a) bereits erwähnt, freibleibend.
d) Die Zahlung wird, sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, ohne jeden Abzug in der avisierten Lieferwoche, spätestens aber am tatsächlichen Liefertag ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
e) Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszustellungsdatum schriftlich widersprochen wird.
f) Die Hereingabe von Wechseln erfolgt zahlungshalber und bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen zu Lasten des Kunden. Die Annahme von Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor, wobei auch hier die Annahme stets nur zahlungshalber erfolgt.
g) Eine Skontozusage wird hinfällig, wenn der Kunde sich mit einer anderen Zahlungsverpflichtung dem Verkäufer gegenüber in Verzug befindet.
h) Ist ein Kunde mehr als 30 Tage seit Fälligkeit der Rechnung im Zahlungsverzug erhebt der Verkäufer ohne vorherige Mahnung einen Mahnzins auf den fälligen Zahlungsbetrag von 5% über dem seit Fälligkeit der Zahlung geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Der Mahnzins wird auf die bereits vergangene Zeit seit Fälligkeit berechnet. Zusätzlich werden pro Mahnschreiben 5,00 Euro berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
i) Bei kundenseitigem Zahlungsverzug, Zurückgehenlassens von Schecks, begründeten anderen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn wir Forderungen vorher gestundet haben.
j) Wir sind berechtigt, Zahlungen eines Kunden zunächst auf eventuelle ältere Schulden anzurechnen. Der Kunde erhält eine detaillierte Verrechnungsaufstellung. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
k) Der Kunde ist zur Aufrechnung uns gegenüber nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig, d.h. von uns anerkannt, sind. Kaufmännischen Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht zu.
l) Ist die Nichteinhaltung einer vertraglichen Leistung auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Erbringung der vertraglichen Leistung für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Überschreiten die Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
m) Zu allen genannten Beträgen wird, sofern nicht angegeben, die gesetzliche Mehrwertsteuer fällig.
7. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Erfüllung aller Forderungen, als Vorbehaltsware unser Eigentum. Ware, an der uns Miteigentum oder Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere Zahlungsverzug ist der Verkäufer zur Rücknahme/-holung der Vorbehaltsware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Dem Verkäufer ist es zu diesem Zweck erlaubt den Aufbewahrungs- bzw. den Einsatzort der Vorbehaltsware zu betreten, auch ohne zuvor den Rücktritt zu erklären oder die Rechte aus § 326 BGB auszuüben. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet dem Verkäufer den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet. Gegebenenfalls kann der Verkäufer Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte verlangen. In der Rückholung sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
c) Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen.
d) Erlischt das Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 des Bürgerlichen Gesetzbuches, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum oder Eigentum des Käufers an einer einheitlichen Sache wertanteilsmäßig in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes auf den Verkäufer übergeht (Jedoch ohne Verpflichtungen jeglicher Art für den Verkäufer). Der Kunde verwahrt das jeweilig entstandene Miteigentum oder Eigentum des Verkäufers unentgeltlich.
e) Die aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht dem Verkäufer an der weiter veräußerten Vorbehaltsware nur ein Miteigentumsanteil zu, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum entspricht.
f) Übersteigt der Wert eingeräumter Sicherheiten den Wert unserer Forderungen um mehr als 10%, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet.
g) Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherheitshypothek ab.
h) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verwenden, einzubauen oder zu veräußern mit der Maßgabe, dass die Forderungen tatsächlich auf uns übergehen und der Kunde sich nicht in Verzug befindet. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen ist der Kunde nicht berechtigt.
i) Wir ermächtigen den Kunde widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen auch gegenüber Dritten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
j) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen, insbesondere Pfändungen, hat der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
k) Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einziehungsermächtigung ebenfalls.
l) Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.
8. Zurückbehaltungsrecht
Gegenüber Forderungen des Verkäufers aus dem Vertrag ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Besteller ausgeschlossen.
9. Widerruf und Rückgaberecht
a) Wir schließen aufgrund unserer Kostenstruktur ein generelles Recht auf kostenfreie Rückgabe bzw. Widerruf aus. Maßanfertigungen, verderbliche Ware, entsiegelte Produkte etc. sind prinzipiell vom Widerruf ausgeschlossen. Dies betrifft jedoch nicht die Mängelgewährleistung.
b) Die vom Verkäufer angebotenen Designobjekte (eisenfrank – Produkte) sind individuell gefertigte Produkte und stellen Unikate dar. Jedes gelieferte Objekt kann von Beispielfotos und/oder Ausstellungsobjekten erheblich abweichen. Der Kunde hat besondere Designwünsche im Vorfeld der Auftragsabwicklung mit dem Verkäufer gezielt abzustimmen. Alle Designobjekte sind vom Umtausch ausgeschlossen. Dies betrifft jedoch nicht die Mängelgewährleistung.
c) Falls ein Kunde aus irgendeinem Grund einwandfreie Ware zurückgeben will, kann dies innerhalb 4 Monaten beim Verkäufer angefragt werden. Dabei behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Rücktransport zu bis zu 100% in Rechnung zu stellen. Wir behalten uns vor, für die Rücknahme eine Wiedereinlagerungsgebühr (Lager- und Buchungskosten) von mindestens 25% des Kaufpreises zu berechnen.
d) In jedem Fall muss ein Kunde jegliche Rückgabe schriftlich oder telefonisch mit dem Verkäufer absprechen. Unangekündigte Rückgaben werden weder angenommen noch gutgeschrieben.
e) Ist die zurückgesandte Ware beschädigt oder wurde in beschädigter Originalverpackung zurückgegeben, behält sich der Verkäufer vor, die Ware an den Kunden zurückzusenden oder für die Gutschrift einen angemessenen Nachlass einzuräumen. Die gegebenenfalls erforderliche Rücksendung oder Entsorgung geht zu Lasten des Kunden.
f) Werkzeug kann innerhalb von 6 Monaten nach Gebrauch zurückgegeben werden. Das Werkzeug muss in Originalverpackungen und in einem sauberen Zustand an den Verkäufer zurückgesendet werden. Nach Prüfung der Ware besteht die Möglichkeit einer Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von mindestens 25% des Kaufpreises. Wird vom Kunde ein beschädigtes oder stark vernachlässigtes Werkzeug in beschädigter Originalverpackung zurückgegeben, behält sich der Verkäufer vor, das Werkzeug an den Kunde zurückzusenden oder für die Gutschrift einen angemessenen Nachlass einzuräumen. Die gegebenenfalls erforderliche Rücksendung oder Entsorgung geht zu Lasten des Kunden.
g) Folgende Artikel sind grundsätzlich vom Umtausch/Rückgabe aus Gewährleistungsgründen ausgeschlossen: 1. Heizkreisverteilerschränke, 2. Wärmeleitbleche, 3. Zahnschienen, 4. Dämmhülsen, 5. Dämm- und Verlegeplatten aus Holzweichfaser 6. jegliches Putzmaterial als Sack- oder BigBag-Ware, 7. Klimaelemente, 8. Lehmbauplatten, 9. Farben, Lasuren, Öle oder Wachse in angebrochenem Gebinde. Dies betrifft jedoch nicht die Mängelgewährleistung.
10. Gewährleistung und Schadensersatz
a) Der Verkäufer leistet Gewähr für vertragsgemäße Beschaffenheit gelieferter Ware. Bei begründeten Mängelrügen erfolgt die Gewährleistung nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Eine weitgehende Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen, insbesondere für Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, dem Verkäufer wird Vorsatz nachgewiesen.
b) Alle Naturbaustoffe oder aus solchen gefertigte Produkte können Maß- und Gewichtsschwankungen von bis zu 20% der in den technischen Unterlagen angegeben Daten unterliegen.
c) Der Kunde hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Erkennbare Mängel sind innerhalb von 14 Tagen, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Ware dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen.
d) Hat ein Mangel seine Ursache in fehlerhafter Beschaffenheit von Teilen, die der Verkäufer von einem anderen Hersteller bezogen hat, so beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers auf Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen diesen Vorlieferanten an den Besteller.
e) Die Gewährleistungsfristen entsprechen den gesetzlichen Regelungen.
f) Gewährleistungsansprüche sind auch ausgeschlossen für gelieferte Teile, an denen der Besteller eigenmächtig Änderungen oder Nachbesserungen vorgenommen hat, sowie bei nicht sachgemäßer Montage oder Weiterverarbeitung gelieferter Produkte. Eine Minderung der vereinbarten Vergütung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
11. Datenschutz
a) Datenschutz ist für uns selbstverständlich und Daten- und Systemsicherheit ist unsere erste Priorität. Alle Kundedaten werden ausschließlich intern gespeichert und werden außerhalb des abwicklungsbedingten Rahmens keinesfalls an Dritte weitergegeben.
b) Wir speichern Kundendaten gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz.
c) Sie können jederzeit unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten und für Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung sperren.
d) Eine separate Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.naturbaustoffladen.de/datenschutzerklaerung/
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
a) Erfüllungsort ist Waldkirch
b) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Waldkirch.
c) Es gilt ausschließlich Deutsches Recht als vereinbart.
d) Sollten einzelne Bedingungen unserer Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen und des gesamten Rechtgeschäftes nicht berührt.
Waldkirch, 01.01.2023